Haftpflichtversicherung für Hundehalter in Schleswig-Holstein
Hundehalter in Schleswig-Holstein sollen eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abschließen. Diese Verpflichtung sieht das neue Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG / Artikel 1 § 6) ab dem 1. Jänner 2016 vor.
Für die durch einen Hund, der älter als drei Monate ist, verursachten Schäden soll die Halterin oder der Halter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten. Halter von als gefährlich eingestuften Hunden sind in jedem Fall verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen
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Ausnahmen dieser Regelung gibt es nur in begründeten Einzelfällen. Laut dem Versicherungsvergleich-Portal check24.de wird für Hundehalter ein umfassender Haftpflichtschutz für einen Hund ohne Gefährlichkeitseinstufung und ohne Selbstbeteiligung bereits ab 58 Euro im Jahr von den Versicherungen in Deutschland angeboten. Da Personen- und Sachschäden in die Millionen gehen können, empfiehlt das Versicherungsvergleich-Portal eine Versicherungssumme von zehn Millionen Euro. Der Vergleich verschiedener Tarife lohnt sich, ein Wechsel der Versicherung kann Hundehaltern bis zu 59 Prozent p. a. im Vergleich zum teuersten Anbieter sparen.
Rasseliste für gefährliche Hunde in Schleswig-Holstein abgeschafft
Neben der ab 2016 verpflichtenden Hundehapftpflicht im deutschen Bundesland wird die bisherige Rasseliste gefährlicher Hunde abgeschafft. Erst wenn ein Hund Menschen beißt oder andere Tiere verletzt bzw. anderweitig auffällig wird, findet eine Einstufung als gefährlich statt. Besitzer gefährlicher Hunde müssen eine Sachkundeprüfung absolvieren, um das Tier weiter zu halten. Nach zwei Jahren kann ein Wesenstest die Einstufung aufheben. Halter von als gefährlich eingestuften Hunden sind verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abzuschließen.
Zuchtverbot
Ein Zuchtverbot für einzelne Rassen gibt es nicht mehr. Es ist verboten, Hunde - egal welcher Rasse - mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren zu züchten.
Links
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/_startseite/Artikel/150618_Hundegesetz.html
Quelle: Check24, SH Ministerium für I. und B.
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