Haustierbestattung: Welche Möglichkeiten gibt es?
Der Tod eines geliebten Hundes hinterlässt oft eine große Leere und Traurigkeit. Trotz des Kummers muss die Entscheidung getroffen werden, was mit den sterblichen Überresten des treuen Freundes passieren soll.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich immer mehr Menschen Gedanken über die letzte Ruhestätte des treuen Wegbegleiters machen. Damit in der schweren Zeit der Trauer keine überstürzten Entscheidungen getroffen werden, ist es ratsam, die unterschiedlichen Möglichkeiten von Tierbestattungen zu kennen und sich rechtzeitig für einen Weg zu entscheiden:
Bestattung des Haustieres im eigenen Garten
Die gesetzliche Regelung in Deutschland erlaubt es, Heimtiere auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, also im eigenen Garten, zu begraben. Diese Voraussetzungen müssen jedoch berücksichtigt werden:
Das Tier darf nicht an einer ansteckenden Krankheit oder einer Seuche gestorben sein, zudem darf das Grundstück weder in einem Wasserschutzgebiet noch in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen. Der Körper muss mit einer ausreichenden, mindestens aber 50 cm starken Erdschicht bedeckt sein.
erklärt die für Tasso tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries.
Tierfriedhof
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Tierfriedhöfe deutschlandweit stetig gestiegen. Die Kosten, meist mehrere hundert Euro, für die Tierbestattung variieren je nach Friedhof und Gemeinde, ebenso wie die jährliche Pacht für das Grab.
Tierhalter haben auch die Möglichkeit, ihren Hund in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen und die Asche mit nach Hause zu nehmen. Je nach Größe und Gewicht des Tieres liegen die Kosten bei rund 100 bis 350 Euro. Für eine spezielle Urne oder Urkunde fallen weitere Kosten an. Auch Tierärzte stehen den Haltern mit Ratschlägen und Informationen zur Seite, wenn die Zeit des Abschieds gekommen ist. Einige arbeiten beispielsweise bereits mit Tierkrematorien zusammen.
Gemeinsame Gräber für Mensch und Tier
Zunehmend mehr Menschen hegen auch den Wunsch, sich zusammen mit ihrem Haustier bestatten zu lassen. Aus diesem Grund erlauben immer mehr Friedhöfe gemeinsame Gräber für Mensch und Tier.
Die Entscheidung, ob eine Urne mit der Asche des Tieres als Grabbeigabe hinzugefügt werden darf, obliegt den Betreibern und wird in den jeweiligen Friedhofssatzungen der Städte und Gemeinden oder in den Friedhofsordnungen der kirchlichen Träger festgelegt.
erläutert Ann-Kathrin Fries. Hamburg ist das erste Bundesland, das diesbezüglich eine einheitliche Regelung hat. Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Gesetz besagt, dass die Asche verstorbener Haustiere gemeinsam mit ihren Haltern auf den Friedhöfen der Hansestadt beigesetzt werden darf.
Quelle: TASSO
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