Seit den Hundeverordnungen aus dem Jahr 2000 sitzen vermehrt sogenannte “Kampfhunde” in den Tierheimen. Die Gründe hierfür sind verschiedener Art. Ob sie nun ausgesetzt wurden, beschlagnahmt oder abgegebn wurden – für viele dieser Hunde heißt es “Endstation Tierheim”. Seit der Kampfhundhysterie wird man von anderen Leuten geschnitten, taucht man mit so einem Hund an der Leine auf. Vermieter schließen sie aus Mietverträgen aus und dann sind noch die vielen Verordnungen, die einem angehenden Hundehalter das Leben schwer machen. Hunde die unter diese Verordnungen fallen, haben es somit schwer vermittelt zu werden. Wer nimmt all dies gerne auf sich auf, hat die Möglichkeiten so ein Tier überhaupt zu halten und wer kann sich dies auch noch leisten? Dass selbst, wenn sich solche Menschen finden, es immer noch schwer ist sich einen solchen Hund zu holen, zeigt der Fall “Josy”.

Die mittlerweile 11-jährige Pitbullhündin Josy
Josy ist eine Pitbullhündin, die laut Anja Wrabetz und ihrer Online-Petition “Hilfe für Josy” nie auffällig geworden ist. Seit 2003 sitzt die Hündin in einem Tierheim in Baden- Würtemberg, weil ihr voriger Halter die Auflagen für die Haltung nicht erfüllt hat. Dies war aufgrund der Rechtslage zu dem Zeitpunkt eine Straftat und die Staatsanwaltschaft ordnete die Tötung an.
Nur durch den Einsatz des Tierheims, konnte dies abgewendet werden, unter der Bedingung dass Josy nie vermittelt wird und auf Kosten des Tierheims weiter lebt. Josy absolvierte den Wesenstest 2009 laut Frau Wrabetz mit Bravour und zeigte sich weiterhin unauffällig. Trotz aller Bemühungen der Petitions-Erstellerin, bei der Staatsanwaltschaft die Erlaubnis zu bekommen, die Hündin zu vermitteln, muss die Hündin weiterhin im Tierheim leben. Mittlerweile möchte ihre Gassigängerin, die Josy seit 8 Jahren begleitet, sie übernehmen und würde mit ihr auch nur mit Leine und Maulkorb spazieren gehen.
Dennoch untersagt die zuständige Staatsanwältin laut Frau Wrabetz immer noch die Herausgabe mit Hinweis auf Restrisiko. Josy muss als absolut unauffälliger Hund seit 8 Jahren im Tierheim leben nur weil sie der falschen Rasse angehört und sich ihr voriger Halter nicht um die Auflagen gekümmert hat. Vermutlich wird die Hündin deswegen bis zu ihrem Lebensende im Tierheim bleiben müssen.
Aufgrund der Ungerechtigkeit, die auch aus der Petition heraus zu lesen ist, wurde von Frau Anja Wrabetz eine Petition gestartet, die eine Freilassung der Hündin bewirken soll:
http://www.openpetition.de/petition/online/wir-bitten-um-freilassung-der-huendin-josy
Es ist zu hoffen, dass möglichst viele Hundefreunde diese Petition unterschreiben um Josy endlich ein Hunde-gerechtes Leben nach 8 Jahren “Zwangshaft” zu ermöglichen.
Autorin: Nina
Sehr geehrter Herr Bonde,
via Medien erfuhr ich von der Verfügung, welche besagt, daß vor einer Vermittlung der
Hündin “Josy”, welche sich seit beinahe neun Jahren in der Obhut des Tierschutzvereins
Mannheim befindet und weder vor noch während dieser Zeit jemals verhaltensauffälliges- bzw.
gar aggressives Verhalten gezeigt habe, die Staatsanwaltschaft Mannheim um Erlaubnis
zu bitten sei.
Da Staatsanwälte nicht über die erforderliche Fachkompetenz bezüglich der
verhaltensbiologisch relevanten Aspekte der Zoologie verfügen, dürfte eine Konsultation
des zuständigen Amtsveterinärs als Sachverständigem zwecks Erstellung eines Gutachtens für eine
sowohl fachlich – als auch juristisch fundierte Entscheidung zwingend erforderlich
sein.
Nun stellt sich natürlich die Frage, weshalb ein Hund, für welchen sämtliche in entsprechendem
Bundesland erforderlichen Auflagen sowohl von dem das Tier vermittelnden Verein als
auch vom potenziellen Interessenten erfüllt wurden, dennoch nicht den Besitzer wechseln
konnte.
Sollte es sich in diesem Fall nicht schlicht um einen viele Jahre lang unentdeckten und
bedauerlicherweise für den Hund tragischen Irrtum handeln, wird die Pflicht, Hunde bestimmter
Rassen einem Wesenstest unterziehen zu müssen, weder als Auflage zur Haltung derer noch zur
Vermittlung durch Tierschutzvereine zukünftig haltbar sein.
Davon ausgehend, daß der Fehler diesbezüglich nicht seitens des zuständigen Veterinäramtes
begangen wurde, bitte ich Sie hiermit, dessen Fachkompetenz zu nutzen, um dieses
fragwürdige Procedere zu beenden.
Mit freundlichem Gruß
Daniela Bress