Neues Gesetz: Strengere Regeln für Hundehalter in Österreich

Die österreichische Bundesregierung hat sich auf neue Regeln zum besseren Schutz von Heimtieren geeinigt. Dabei wurden Vorschläge und die Sofortmaßnahmen des Österreichischen Kynologenverbands (ÖKV) berücksichtigt und eine praktikable Lösung gefunden. Das Verbot von Qualzucht könne damit wirksam durchgesetzt werden, Züchterinnen und Züchter müssen strenge Auflagen erfüllen.

Hunde Gesetz in Österreich

  • Hunde müssen künftig im Rahmen einer Zulassungsprüfung eine Wesensprüfung absolvieren, ein veterinärmedizinisches Attest vorweisen und ausgereift sein (12 Lebensmonate).
  • Hundehalter müssen eine Prüfung ablegen – sowohl generell als auch das Team Hund-Mensch – sowie ein Leumundszeugnis vorweisen.
  • Trainings dürfen nur mehr auf Trainingsgeländen stattfinden, womit eine wichtige Forderung des ÖKV – das konkrete Verbot des Hinterhof-Scharfmachens – umgesetzt wurde.
  • Darüber hinaus dürfen nur lizenzierte Trainer und Helfer Trainings durchführen.
  • Die Details und Prüfungsordnungen werden von Dog Audit sowie Experten und Verbänden erarbeitet.

Nach den Angriffen von Hunden in den vergangenen Monaten werden strengere Regeln für das Beiß- und Angriffstraining mit Hunden eingeführt. Für die Haltung von Hunden und exotischen Wildtieren wird ein Sachkundenachweis erforderlich.

Mit dem vorliegenden Gesetzespaket setzen wir neue Maßstäbe beim Schutz von Heim- und Haustieren. Das Angriffs- und Beißtraining im Rahmen der Schutzhundeausbildung wird endlich streng geregelt. Eine verpflichtende Ausbildung stellt sicher, dass Halterinnen und Halter wissen, wie sie ihre Tiere richtig versorgen.

freut sich der österreichische Tierschutzminister Johannes Rauch. Die Novelle zum Tierschutzgesetz soll bereits nächste Woche in Begutachtung gehen. 

Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm ambitionierte Ziele für mehr Tierschutz gesetzt. Nach dem ersten Tierschutzpaket im Sommer 2022, präsentierte die Bundesregierung am 3. Februar 2024 ein weiteres Paket mit umfangreichen Maßnahmen zum besseren Schutz von Heimtieren. Wichtigste Punkte sind Maßnahmen gegen die Qualzucht, ein verpflichtender “Sachkundenachweis” für die Haltung von Hunden und exotischen Wildtieren und strenge Regeln für das Beiß- und Angriffstraining mit Hunden.

Wirksame Regeln gegen Qualzucht

Zu kurze Schnauze, ständige Atemnot oder kaputte Gelenke: Qualzucht verursacht bei den betroffenen Tieren großes Leid. Genau definiert werden die Merkmale künftig von einer wissenschaftlichen Kommission mit eigener Geschäftsstelle, die auch Zuchtprogramme von Verbänden prüft und die Vollzugsorgane unterstützt. Damit können die Behörden künftig gegen Züchterinnen und Züchter vorgehen, die solche Tiere zur Zucht einsetzen. Wie auch bisher enthält der Gesetzesvorschlag ein klares Ausstellungs- und Werbeverbot von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen.

Strenge Reglementierung für die Schutzhundeausbildung

Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu gefährlichen Angriffen von Hunden auf Menschen. Eine besondere Gefahr geht dabei von jenen Hunden aus, die von ihren Halterinnen und Haltern absichtlich scharf gemacht werden.

Nun werden klare, österreichweite Regeln für die Schutzhundeausbildung fixiert: Sowohl die Tiere, als auch Halterinnen und Halter sowie Trainerinnen und Trainer müssen Prüfungen absolvieren, ansonsten ist jedes Beiß- und Angriffstraining verboten. Ausgenommen sind weiterhin Diensthunde des Bundes, also der Polizei, des Zolls und des Bundesheeres.

Für alle Hunde, die als Schutzhunde ausgebildet werden, ist eine verpflichtende Wesensprüfung erforderlich, sowie ein veterinärmedizinisches Attest. Das Mindestalter der Hunde liegt bei 12 Monaten. Die Wesensprüfungen finden vor Ort bei den Vereinen statt und werden von zertifizierten Prüferinnen und Prüfern durchgeführt.

Für Halterinnen und Halter wird ebenfalls eine Qualitätssicherung im Rahmen einer Prüfung eingeführt sowie eine Verpflichtung, einen Strafregisterauszug vorzulegen. Die Prüfung soll für die Betroffenen österreichwei leicht zugänglich sein. Auch diese Inhalte werden von Expertinnen und Experten gemeinsam mit den betroffenen Verbänden erarbeitet. Alle an der Ausbildung oder am Beiß- und Angriffstraining beteiligten Personen benötigen künftig eine Ausbildung und Zertifizierung. Die Prüferinnen und Prüfer werden von einer unabhängigen, wissenschaftlichen Stelle zertifiziert.

Der ÖKV begrüßt die geplante Regelung und bedankt sich beim Bundeskanzleramt, das einen breiten Dialog für eine praktikable Lösung ermöglicht hat:

Bundeskanzler Karl Nehammer hat zahlreiche Expertinnen und Experten eingeladen und auf Augenhöhe unterschiedliche Ideen und mögliche Maßnahmen diskutiert. Dieser Interessenausgleich war die Voraussetzung dafür, dass der Gebrauchshundesport als wichtige Ausbildung und Selektion für die Hundezucht erhalten bleibt sowie die Professionalisierung und Sicherheit für Mensch und Tier weiter erhöht wird.

so ÖKV-Vorstand Philipp Ita.

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