Deutschland: Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde geplant

Wie aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ("Ampel") hervorgeht, plant die künftige Bundesregierung die Einführung einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht (K&R) von Hunden in Deutschland. Wie diese umgesetzt werden soll, geht nicht aus dem vorgelegten Koalitionsvertrag hervor.

Deutschland Registrierungspflicht Hunde

Ein wichtiger Schritt, sind die Mitglieder des Netzwerk K&R, einem interdisziplinären Arbeitskreis von Landestierschutzbeauftragten in Deutschland, weiteren Experten und Expertinnen sowie Tierschutzorganisationen, überzeugt. Aus Sicht des Netzwerkes wäre es jedoch wichtig gewesen, auch die Kennzeichnung und Registrierung von Katzen zu berücksichtigen. 

Als eines der wenigen Länder Europas hat Deutschland bislang keine einheitliche Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden. Eine solche Pflicht beinhaltet, dass die Tiere von einem Tierarzt oder einer Tierärztin mit einem Transponder, umgangssprachlich auch Chip genannt, gekennzeichnet werden. Dieser wird den Tieren schnell und unkompliziert unter die Haut injiziert. Anschließend werden die Daten des Transponders gemeinsam mit den Daten des Tieres in einem Register hinterlegt, sodass es möglich ist, ein Tier seinem Halter oder seiner Halterin zuzuordnen. Einige Bundesländer haben bereits in der Vergangenheit eigene Regeln eingeführt, in einigen Kommunen gibt es bestimmte Vorschriften und anderenorts ist dieses Thema bislang gar nicht berücksichtigt worden. 

Im Falle der Einführung einer bundesweit einheitlichen und rechtspflichtigen K&R von Hunden – die jedoch dringend auch für Katzen eingeführt werden sollte – sind vor allem positive Effekte im Bereich des Tierschutzes zu erwarten. Aber auch für weitere gesellschaftsrelevante Bereiche wie Rechtssicherheit, Verbraucherschutz und öffentliche Gesundheit gibt es viele Vorteile. Wir hoffen nun, dass dieser wichtige Schritt nicht nur einen Platz im Koalitionsvertrag gefunden hat, sondern auch effizient und im Sinne der Tiere umgesetzt wird. Dafür setzt sich das Netzwerk K&R weiterhin ein.

so Hans-Friedrich Willimzik, Landesbeauftragter für Tierschutz des Saarlandes und Leiter des Netzwerk K&R.

Heimtierabfrageservice HABS

Bislang war die Einführung einer K&R-Pflicht in Deutschland gescheitert. Argumente dagegen waren beispielsweise vermeintliche hohe Kosten, wobei die frühere Bundesregierung von der Neuschaffung eines zentralen Registers ausgegangen ist. Der Ansatz des Netzwerk K&R sieht jedoch vor, bereits bestehende Heimtierregister über eine von Experten und Expertinnen des Netzwerks erstellte und kostenfrei zur Verfügung stehende digitale Schnittstelle (den sogenannten Heimtierabfrageservice HABS) zu verknüpfen.

Die Entwicklungskosten für die digitale Schnittstelle sind bereits abgedeckt, auf die Behörden würden einzig behördeninterne Personalkosten für die Nutzung der Anwendung in Form einer wartungsarmen Webseite zukommen. Auch für die Bürgerinnen und Bürger sei von einem geringen Aufwand auszugehen. Zwar fallen einmalig Kosten für die Kennzeichnung der Tiere über die Tierärztin oder den Tierarzt an, doch schätzungsweise 80 Prozent der Hunde und Katzen in Deutschland sind bereits durch einen Transponder gekennzeichnet. 

Ein weiterer Vorteil sei, dass es sich bei der digitalen Schnittstelle um ein modulares Tool handelt, dessen Technik auch zur Verknüpfung anderer in der EU bestehender Register genutzt werden könnte und das die Einbindung weiterer Tierarten erlauben würde. So könnte zukünftig auch einer K&R-Pflicht für Katzen Rechnung getragen werden, sollte diese doch noch eingeführt werden. 

Die Nutzung einer solchen digitalen Schnittstelle ist nicht nur zeitgemäß, sondern entspricht auch den Wünschen der EU. Denn langfristig sollte die deutschlandweite K&R-Pflicht in einer europäisch einheitlichen Lösung aufgehen, findet auch das Netzwerk und ist dabei offenbar einer Meinung mit dem Europäischen Parlament, das in seiner Entschließung vom 12. Februar 2020 (P9_TA(2020)0035) die Verknüpfung bestehender Datenbanken für die Rückverfolgbarkeit von Tieren und Haltern sowie Halterinnen gefordert hat. 

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