Neuer Tierpass ab 3. Juli

Ab 3. Juli gelten in der EU weitgehend einheitliche Bestimmungen für das Reisen mit Haustieren. Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen, muss dann ein neuer, einheitlich gestalteter Ausweis mitgeführt werden.
Blauer Heimtierpass
In dem blauen Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner wird, neben den Angaben zum Tier und Besitzer, die gültige Tollwutimpfung tierärztlich bescheinigt. Sie wird von den EU-Mitgliedsstaaten als einzige Impfung für die Einreise verlangt und muss mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.
Erforderlich ist außerdem, dass Hund, Katze und Frettchen mit einem Mikrochip oder - übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 - durch Tätowierung gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungsnummer muss ebenfalls im Ausweis eingetragen werden. Irland, Schweden, und das Vereinigte Königreich dürfen darüber hinaus für eine Übergangszeit von mindestens fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Fuchsbandwurm- und Zeckenbefall beibehalten.
Der EU-Heimtierpass wird von den niedergelassenen Tierärzten ausgestellt, die für diesen amtlichen Vorgang von den zuständigen Behörden ermächtigt worden sind. Ab Juni steht der neue Ausweis in den Tierarztpraxen zur Verfügung. Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedsstaaten der EU.
Übergangsregelung
Trotz des neuen Pflichtausweises besteht kein Grund zur Panik. Zwar werden ab 3. Juli nur noch die neuen Ausweise ausgestellt, aber die EU-Kommission hat Übergangsregelungen geschaffen: Wer eine Reise gemeinsam mit dem Vierbeiner vor dem 3. Juli geplant hat, der kann die Tollwutimpfung unbesorgt in den bislang gültigen, Internationalen Impfpass eintragen lassen. Das Gleiche gilt, wenn der Tollwutimpfschutz noch über den 3. Juli hinaus gültig ist. Wichtig ist nur, dass die Angaben zum Tier und Besitzer vollständig sind, die Tiere einen Mikrochip tragen oder tätowiert sind und die Kennzeichnungsnummer eingetragen ist. Erst wenn der Besitzer wechselt oder der Impfschutz abgelaufen ist, also spätestens nach zwölf Monaten, verliert der gelbe Impfpass seine Gültigkeit.
Quelle: vdh
Link: http://www.vdh.de
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