Wichtige Gesetze für Hundehalter: geltende Rechte und Pflichten

Wer sich einen Hund zulegt, der freut sich auf die schönen Zeiten: Das Herumtollen im Park oder im eigenen Garten, das Spielen auf dem Sofa und die bedingungslose Liebe, die der Vierbeiner einem entgegenbringt. Daneben bedeutet ein Hund aber auch eine Menge Verantwortung. Hundehalter müssen sich nicht nur um das leibliche und seelische Wohl des Tiers kümmern, sondern sich an entsprechende Gesetze halten. Daraus ergeben sich bestimmte Pflichten für Frauchen und Herrchen, die sich je nach Wohnort innerhalb Deutschlands unterscheiden können.

Hundegesetze in Deutschland

Vier große Bundesgesetze zur Hundehaltung

Grundsätzlich sind in Deutschland die Landesregierungen dafür zuständig, die Rechte und Pflichten von Hundehaltern zu definieren. Dennoch existieren ein paar allgemeingültige Hundegesetze auf Bundesebene, die jeder Hundehalter kennen sollte:

  • Staatsziel Tierschutz: Seit dem Jahr 2002 ist der Tierschutz im deutschen Grundgesetz verankert und zwar im Artikel 20a. Auch wenn hier der Tierschutz im Allgemeinen gemeint ist, dient dieser Artikel als Grundlage für alle Hundeschutzgesetze. Demnach sollen unter anderem die natürlichen Lebensgrundlagen der Tiere geschützt werden.
  • TierschHuV: Die Tierschutz-Hundeverordnung befasst sich vor allem mit der Haltung und der Zucht von Hunden. Dabei geht es darum, wie der Vierbeiner allgemein gehalten werden muss. Das Gesetz ist sowohl von gewerblichen Züchtern als auch privaten Hundebesitzern einzuhalten, da es für die Gesetzgebung auf Länderebene eine große Rolle spielt.
  • HundVerbrEinfG: Die Abkürzung steht für das Hundeverbringungs- und ?einfuhrbeschränkungsgesetz. Vor allem Personen, die Hunde aus dem Ausland nach Deutschland bringen, müssen sich an dieses Gesetz halten. Bestimmte Hunderassen, deren aggressives Verhalten als gefährlich eingestuft werden kann, dürfen nämlich nicht eingeführt werden. Dazu gehören etwa Pitbull-Terrier, Bullterrier und weitere Listenhunde. Das Verbot gilt im Übrigen auch für deren Kreuzungen.
  • Haftpflicht durch Tierhalter: Wenn der Hund einem anderen Tier oder Menschen Schaden zufügt, muss der Halter hierfür haften. Das gilt sogar dann, wenn der Vierbeiner von einer anderen Person betreut wird. In manchen Bundesländern ist deshalb eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Grundsätzlich ist es wichtig, dass sich Hundehalter selbst ohne diese Pflicht ausreichend absichern. Oft ist die Kombination mit einer Krankenversicherung für das Tier ebenfalls sehr sinnvoll, um mit plötzlichen, hohen Tierarztkosten umgehen zu können.

Regelung durch Länder und Kommunen

Die vier großen Bundesgesetze bilden die Basis für die Rechtssprechungen zu Hunden in den einzelnen Ländern. Die unterscheiden sich vor allem in den folgenden Punkten:

  • Sachkundenachweis
  • Leinenpflicht
  • Maulkorbpflicht
  • Wesenstest
  • Bescheinigung des Chips (Kennzeichnung und Registrierung des Tiers)
  • Zuchtverbot
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Zusätzlich zum HundVerbrEinfG können Bundesländer selbst definieren, welche Hunderassen bei ihnen als gefährlich gelten. Diese Hunde werden dann, wie bereits erwähnt, als Listenhunde bezeichnet. Wollen Personen Tiere halten, die diesen Rassen angehören, müssen sie als Halter bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise müssen sie volljährig sein, das Tier immer an der Leine führen oder eben eine Haftpflichtversicherung nachweisen können. Bestimmte Bundesländer schreiben in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung vor. Dazu gehören Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In allen übrigen Ländern gilt die Pflicht nur für Listenhunde. Die Ausnahmen bilden Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist gar keine Haftpflichtversicherung notwendig. Daneben gibt es Bundesländer, die Hunde nicht nach ihrer Rasse einstufen, sondern individuell nach ihrem Verhalten beurteilen. Wird von der entsprechenden Behörde festgestellt, dass von dem Tier eine mögliche Gefahr ausgeht, müssen besondere Maßnahmen durch den Halter getroffen werden.

Unterschiede bei Kommunen

Die Pflichten und geltenden Gesetze für Hundehalter sind also vom jeweiligen Wohnort abhängig. Die Kommunen sorgen in der Regel für die Einhaltung dieser Gesetze. Zudem können sie selbst einzelne Regeln erlassen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dabei müssen sie sich jedoch an das geltende Bundes- und Landesrecht halten.

„Gassi Gesetz“ ab 2021

Ab dem kommenden Jahr steht dann eine Gesetzesänderung an, die den Tierschutz bei der Haltung noch weiter in den Vordergrund stellt. Ab dem Jahr 2021 soll das Gassigehen mit dem Hund nämlich zur Pflicht werden. Deshalb wird das Gesetz unter Hundefreunden ganz verspielt als „Gassi Gesetz“ bezeichnet. Demnach muss dem Hund mindestens zwei Mal am Tag Auslauf im Freien gewährt werden. Insgesamt ist mindestens eine Stunde veranschlagt. Daneben dürfen sie nicht mehr den ganzen Tag zu Hause gelassen werden. Eine Betreuungsperson muss sich ansonsten mehrmals täglich kümmern. Sie dürfen auch nicht an der Kette gehalten werden. Hundeausstellungen mit überzüchteten Tieren sollen ebenfalls verboten werden. Auch Züchter müssen sich auf einige Änderungen gefasst machen. Sie dürfen unter anderem nur noch maximal drei Hündinnen mit ihren Welpen betreuen.

EU-Gesetze

Auch innerhalb der Europäischen Union müssen sich Hundehalter an geltende Gesetze halten. Das gilt vor allem für Reisen in die EU-Mitgliedsstaaten. Wer hier unterwegs ist, muss nachweisen können, dass sein Hund gegen Tollwut geimpft ist. Zudem muss der sogenannte Heimtierausweis immer mitgeführt werden. Vor einer Reise sollten sich Hundehalter also über die geltenden Regeln am Zielort im Klaren sein. Zusätzlich empfiehlt es sich, über die jeweiligen Hundegesetze Bescheid zu wissen. Hundehalter müssen sich also um eine ganze Reihe an Pflichten und Vorgaben kümmern, die dem Wohl ihres Tieres zu Gute kommen, sowohl im Ausland als auch an ihrem Wohnort. Wie die jeweiligen Pflichten für Halter genau aussehen, kannst du im jeweiligen Landeshundegesetz nachlesen.

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