Haustierverfügung oder Testament: Was passiert mit meinem Tier?

Haustierverfügung Infos

Damit dein Haustier gut versorgt ist, falls dir etwas passiert, gilt es einige rechtliche Punkte zu beachten. Auch wenn es schwer fällt, lohnt es sich frühzeitig darüber nachzudenken und Vorkehrungen zu treffen.

Stößt dir etwas zu und es gibt niemanden, der deinen Hund aufnimmt, kommt er in der Regel erstmal ins örtliche Tierheim. Diese sogenannten Verwahrtiere werden nicht vermittelt, sondern dort versorgt, bis es dir wieder gut geht und du dich wieder um deinen Hund kümmern kannst.

Aber diese Pflege verursacht unter Umständen Kosten. In jedem Fall bedeutet die Unterbringung im Tierheim Stress für dein Tier. Es kennt dort weder die Umgebung noch die Betreuer und versteht nicht, warum es von dir getrennt wird.

Deshalb empfiehlt es sich, für diesen Fall vorzusorgen:

Wählen einen verantwortungsbewusste Menschen aus, der dich und dein Tier gut kennt. Bitte ihn, als Notfallkontakt einzuspringen und das Tier aufzunehmen und zu versorgen, sollte dir etwas passieren. Das kannst du dann auch in einer sogenannten Haustierverfügung schriftlich festhalten.

Was du in einer Haustierverfügung regeln kannst

In einer Haustierverfügung legst du fest, wer sich wie um dein Tier kümmern soll, wenn du das nicht kannst. Darin gibst du zum Beispiel genau an, welches Futter dein Hund bekommen soll, ob er Medikamente einnehmen muss oder bei welchem Tierarzt er in Behandlung ist und ob dieser die Behandlung fortführen soll.

Je genauer du in der Haustierverfügung Auskunft gibst, desto einfacher ist es später für den Verfügungsnehmer sich auch an Ihre Wünsche zu halten.

Überprüfe dabei regelmäßig, ob die Daten in der Verfügung noch aktuell sind. Das betrifft vor allem auch die Person, die du eingesetzt hast, um sich um deinen Vierbeiner zu kümmern, wenn dir etwas zustößt.

Denn Lebensumstände ändern sich oft: Stelle dir vor, du setzt heute deinen Bruder in der Haustierverfügung ein. Jahre später hast du einen Unfall und kannst dich einige Wochen nicht um dein Haustier kümmern. Dein Bruder ist aber inzwischen ins Ausland gezogen, hat gerade Nachwuchs bekommen oder eine Tierhaarallergie entwickelt und kann das Tier deshalb nicht übernehmen, wie es vereinbart war. Erstelle aus diesem Grund  zeitnah eine neue Haustierverfügung und setze eine andere Person als Verfügungsnehmer ein.

Damit die Haustierverfügung juristisch Bestand hat, muss diese allerdings in einer fest vorgeschriebenen Form vorliegen.

Eine Haustierverfügung unterliegt einem sogenannten Formerfordernis. Damit sie wirksam ist, muss die Verfügung schriftlich vorliegen und Sie müssen sie selbst unterschreiben.

sagt dazu Konrad Schade, selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du die Haustierverfügung von einem Anwalt überprüfen lässt oder diese mit einem juristisch geprüften Generator erstellst. Die Deutsche Anwaltshotline stellt einen solchen Generator im Oktober anlässlich dem Welttierschutztag und dem Welthundetag kostenfrei zur Verfügung. Am Ende erhält man ein rechtssicheres Dokument, das man nur noch ausdrucken und unterschreiben muss.

Wo Haustierverfügung sicher aufbewahren?

Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung einer Haustierverfügung. Diese muss nicht zwingend bei einem Notar oder bei Gericht hinterlegt werden, sondern kann auch daheim aufbewahrt werden. Wichtig ist dabei aber, dass man diese im Notfall auch schnell findet! Beispielsweise neben dem Tierfutter, da diese klarerweise gebraucht wird um deinen Hund zu füttern. Alternativ empfiehlt es sich die Verfügung in einem Vorsorgeordner abzuheften und die in der Verfügung genannte Person zu informieren, wo er das Dokument findet.

Tipp: Stecke einen Zettel oder eine Notfallkarte für Tierhalter in die Brieftasche mit der Info darüber, dass du Haustiere hast und wo im Notfall die Haustierverfügung zu finden ist. Passiert dir unterwegs etwas, wissen Helfer sofort darüber Bescheid.

Wann ist es sinnvoll Auflagen bezüglich meinem Haustier im Erbvertrag oder Testament aufzunehmen?

Die Haustierverfügung kannst du auch transmortal gelten lassen. Das bedeutet, dass diese auch über deinen Tod hinaus wirken soll. Dabei ist aber zu beachten, dass deine Erben in deine Rechtsposition eintreten, sobald diese das Erbe antreten. Ab diesem Moment dürfen diese auch Verfügungen wie deine Haustierverfügung rückgängig machen. Wenn du also die Versorgung deines Tieres über deinen Tod hinaus sichern willst, ist es sinnvoll, dies im Testament oder einem Erbvertrag zu regeln.

Darin kannst du zum Beispiel auch einen Tierschutzverein als Erben einsetzen und daran die Auflage knüpfen, dass der Verein sich liebevoll um dein eigenes Tier kümmern soll. Alternativ kannst du mit diesem Verein auch schon jetzt einen Tiervorsorgevertrag abschließen.

Der Tiervorsorgevertrag regelt ebenfalls, dass der Verein deinen Hund nach deinem Tod übernimmt und sich darum kümmert. Für die Kosten, die dafür ungefähr entstehen, hinterlegst du bereits jetzt eine bestimmte Summe. Diese ist dann nicht mehr Teil Ihres Erbes.

Testament: Kann ich meinem Haustier etwas vererben?

Ein Tier kann in Deutschland nicht erben. Erben kann nur, wer über eine sogenannte allgemeine Rechtsfähigkeit verfügt, also Rechte und Pflichten übernehmen kann. Dies gesteht der Gesetzgeber aber nur Menschen und juristischen Personen wie Vereinen oder Unternehmen zu. Wenn du ein Testament aufsetzt, in dem du deinem Haustier zum Alleinerben einsetzt, wäre das ungültig.

Du kannst aber dein Erbe an Auflagen knüpfen: So darfst du verfügen, dass deine Erben nur dann etwas von deinem Vermögen bekommen, wenn sie sich im Gegenzug verpflichten, sich um dein Haustier zu kümmern.

Beim Testament ist es besonders wichtig Formvorschriften einzuhalten, damit dieses wirksam ist. Zum anderen kannst du nicht ohne Weiteres den Pflichtteil der direkten Nachkommen streichen oder reduzieren um beispielsweise das Geld lieber dem Erben zukommen lassen, der sich um den Hund kümmern soll.

Wenn du also solche Regelungen in das Testament aufnehmen willst, solltest du dich vorher von einem Notar oder Anwalt beraten lassen. Nur so kannst du sicher sein, dass am Ende auch wirklich Dein letzter Wille der ist, der zählt.

Quelle: Deutsche Anwaltshotline

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